Informationen
Kontaktdaten
- Heitara GmbH
- Emilienstraße 35
D-09113 Chemnitz
Tel: +49 (0) 371 481 65 400
Fax: +49 (0) 371 481 65 410
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr (MESZ).
E-Mail: kundenservice@heitara.de
Hinweise zum Batteriegesetz
Informationen zum Batteriegesetz und zum Elektronikgesetz
Nach dem Batteriegesetz sind wir verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus bzw. im Zusammenhang mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, Ihnen folgende Hinweise zu geben:
Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus zurückzugeben. Die Batterieverordnung verpflichtet den Verbraucher, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. "CD" steht für Cadmium, " Pb" für = Blei und "Hg" für Quecksilber. Heitara ist als Händler verpflichtet, diese Batterien zurückzunehmen und als Sondermüll zu beseitigen. Falls der Verbraucher Akkus im Rahmen der gesetzlichen Rücknahmepflicht bei Heitara zurückgeben möchte, wird er gebeten diese in den Geschäftsräumen von Heitara abzugeben oder an die im Impressum angegebene Kontaktadresse zu schicken. Die Rückgabe muss hierbei für uns kostenfrei erfolgen.
Heitara GmbH
Emilienstraße 35
09113 Chemnitz / Sachsen
Deutschland
Den vollständigen Gesetztestext des BattG finden Sie auf der Website des Gemeinschaftsprojektes des Bundesministeriums der Justiz und der Juris GmbH www.gesetze-im-internet.de/battg.
Freiwillige Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, nach § 17 Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Hersteller müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können und nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden kostenlos zurücknehmen. Solche Geräte werden mit einem Symbol gekennzeichnet. Verbraucher haben die Möglichkeit Kleingeräte bis 25 cm (längste Seite), in haushaltsüblichen Mengen durch Heitara entsorgen zu lassen. Größere Altgeräte können nur beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, zurückgenommen und fachgerecht entsorgt werden. Der Endnutzer hat Heitara beim Abschluss des Kaufvertrages für das neue Elektro- und Elektronikgerät seine Absicht mitzuteilen, dass bei der Auslieferung des neuen Gerätes ein Altgerät zurückgegeben werden soll. Heitara kann die Annahme von Altgeräten ablehnen, die auf Grund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen.
Altbatterien sowie Altakkumulatoren, die nicht vom Elektro-Altgerät umschlossen sind, muss der Endnutzer vor dessen Rückgabe an Heitara, von diesem trennen. Heitara weist darauf hin, dass personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Elektro-Altgeräten vor der Rückgabe an uns sorgfältig zu löschen sind.
Für den Endnutzer als privaten Haushalt ist die Rückgabe bei Heitara und bei den kommunalen Wertstoffhöfen kostenfrei. Die Adressen und Öffnungszeiten der kommunalen Wertstoffhöfe erfahren Sie von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde in welcher der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Dem Verbraucher werden etwaige Kosten für Geräterückgabe belastet, wenn dieser bei Neugerätekauf ein Altgerät kostenlos an Heitara zurückgibt, und dann das Neugerät binnen 14 Tagen gem. Rückgaberecht (§ 312g, § 355 BGB) ebenfalls wieder returniert.
Letzte Aktualisierung am 09.03.2023 von Heitara-Redaktion
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